Gesetzgebung macht Druck
Der Gesetzgeber zwingt Immobilieneigentümer zur Modernisierung alter
Heizanlagen
Einen besonders akuten Modernisierungsbedarf gibt es derzeit aufgrund des gültigen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der seit 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
Denn der Gesetzgeber hat sich dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent zu reduzieren.
Dieses Ziel kann durch die Energieeinsparungen bei Heizungsmodernisierungen erreicht werden und somit zur Minderung der Treibhausgase führen.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
Heizanlagen mit einem Abgasverlust über 10% müssen bis November 2004 ausgetauscht werden. Das gilt für Heizanlagen größer 25 kW (entspricht der Heizleistung von Gebäuden größer als 4-5 WE).
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Heizkessel, die vor Oktober 1978 installiert wurden, sind bis Ende 2006 auszutauschen. Wurde der Brenner nach 1996 ausgetauscht, verlängert sich die Frist bis 2008.
Von der EnEV sind ca. 1,4 Mio Heizanlagen mit Baujahr vor 1978 betroffen.
Die Konsequenzen für Immobilieneigentümer
Kurzfristige Investitionen in neue Heizanlagen werden zwingend erforderlich und belasten das Budget. Wer alte Heizanlagen nach November 2004 noch weiter betreibt und gegen die BImSchV verstößt muss mit einem Bußgeld oder sogar mit der Stillegung seiner Heizanlage rechnen.
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